Kalkulation in der Dienstleistung

cms consulting Beitrag erschienen als Blogbeitrag jungunternehmerblog.at/was-ist-meine-dienstleistung-wert/

Als Unternehmensberaterin zähle ich viele Dienstleistungsunternehmen zu meinen Klienten. Eine immer wieder gestellte Frage: wie kalkuliere ich meinen Verkaufspreis? Als Unternehmerin/als Unternehmer kennen Sie regelmäßig den Marktpreis für Ihre Dienstleistung, aber was muss denn für Ihre Leistungsstunde verrechnet werden?

Um diese Frage beantworten zu können, muss die interne Kostenstruktur des Unternehmens betrachtet werden. Idealer Weise ziehe ich die Daten der letzten drei Jahre heran, die aus den Saldenlisten gut zu entnehmen sind.

Da sind dann all jene Daten von Interesse, die Ausgaben bzw Aufwand darstellen. Einerseits sind da regelmäßig Fremdleistungen zu finden und andererseit jene für zB Personalaufwand, Miete, Internet, Telefon Werbung aber auch Ausgaben für Unternehmensberatung, Rechts- und Steuerberatung und dergleichen.

Es ist nun ein Unterschied zwischen Fremdleistungen und den anderen Ausgabenpositionen, denn Fremdleistungen schwanken regelmäßig mit dem Umsatz mit. Von wieviel Prozent des Umsatzes im Durchschnitt für Fremdleistungen ausgegeben werden kann, sind den Verhältnissen der Fremdleistungen zum Umsatz der letzen drei Jahre zu entnehmen. Denn nur der Umsatz verringert um die Fremdleistungen steht dem Unternehmen zur Deckung der Fixkosten zur Verfügung. Typische Fixkosten sind eben Personalkosten, Miete, Internet und dergleichen und da werden die sogenannten Normalkosten für die Verkausfpreiskalkulation benötigt. Also jene Höhe der Kosten, die in einem normalen Durchschnittsjahr anfallen. Deshalb ja die letzten drei Wirtschaftsjahre herangezogen werden.

Jetzt fehlt nur noch eine Kostenposition, die nicht aus der Saldenliste bzw Einnahmen Ausgabenrechnung odere Gewinn- und Verlustrechnung zu entnehmen ist, nämlich die Abgeltung der eigenen Leistung ins eigene Unternehmen. Immer dann, wenn die UnternehmerIn nicht im Unternehmen angestellt ist oder gar nicht im Unternehmen tätig ist, dann braucht es in der Kalkulation eben diese Überlegung. Wieviel Stunden arbeiten Sie in Ihrem Unternehmen? Was würden Sie denn mit Ihrer Leistung in einem anderen Unternehmen verdienen? Oder was müßten Sie jemandem bezahlen, damit er Ihre Leistung in Ihrem Unternehmen erbringt? Welche Frage immer, die Antwort ist ein Betrag der über den Umsatz verdient werden muß, als sogenannter kalkulatorischer Unternehmerlohn. Also ein weiterer Kostenfaktor.

All diese Kostenpositionen addiert ergeben die gesamten Fixkosten eines Wirtschaftsjahres.

Und nun kommt die Frage der Fragen: über wieviele Stunden müssen diese Fixkosten, erhöht um eine Gewinnmarge, verdient werden? Wieviele Stunden leisten Sie im Laufe eines Jahres? Und noch genauer, wofür setzen Sie denn Ihre Zeit genau ein? Haben Sie Zeitaufzeichnungen? Für die Stundenkalkulation brauchen Sie Zeitaufzeichnungen. Wenn Sie also eine genaue Stundenanzahl wissen, dann ist der Fixkostenblock plus Gewinnmarge durch die Anzahl der zu leistenden Stunden zu dividieren. Et voila, der Mindestnettostundensatz liegt vor Ihnen ohne Fremdleistungen für die individuelle Leistungsstunde, der Betrag müsste noch drauf geschlagen werden, gegebenenfalls.

Regelmäßig ist es nicht üblich über Rabatte bzw Skonti zu sprechen in der Dienstleistung. Weshalb der sich errechnende Betrag bereits der Nettoverkausfpreis einer Leistungsstunde ist. Um die Umsatzsteuer erhöht ergibt sich der zu verrechnende Bruttoverkaufspreis einer Dienstleistungsstunde.

Ein spezielles Thema in der Dienstleistung sind die Zeitaufzeichnungen. Was daraus für Informationen in Ihrer Unternehmensführung entnommen werden sollten und auch über verschiedene Methoden zur Aufzeichnung werde ich das nächste Mal berichten.